Ästhetische Medizin
verständlich erklärt.

Warum du keine Vorher-Nachher-Bilder siehst - und was das für dich als Patient:in wirklich bedeutet

vorher nachher bilder sind verboten

Du willst sehen, was möglich ist – aber findest keine Bilder?

Wenn du im Internet nach Faltenbehandlungen, Lippenunterspritzungen oder Jawline-Optimierungen suchst, stößt du wahrscheinlich schnell an eine Grenze: Keine echten Vorher-Nachher-Bilder, kaum sichtbare Ergebnisse, viel Text – aber wenig visuelle Beweise. Warum ist das so?

Ganz einfach: In Deutschland ist die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für medizinische Behandlungen gesetzlich verboten.
Aber warum ist das so?

Inhaltsübersicht

Was sagt das Gesetz? – Das Heilmittelwerbegesetz in der Ästhetik

Das sogenannte Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt, wie für medizinische Behandlungen und Produkte geworben werden darf. In §11 HWG ist klar festgelegt:

„Für operativ plastisch-chirurgische Eingriffe darf wie folgt nicht geworben werden: Mit der Wirkung einer solchen Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff „

Das bedeutet: Selbst wenn du als Arzt über echte Behandlungsfälle verfügst – du darfst sie nicht öffentlich zeigen, auch nicht auf der Website, in Social Media oder Google AdsÜber viele Jahre war in Fachkreisen jedoch umstritten, ob das Werbeverbot für „Vorher-Nachher-Bilder“ auch auf nicht-operative ästhetische Behandlungen wie Hyaluron- oder Muskelrelaxans-Unterspritzungen anwendbar ist. Das liegt daran, dass der zentrale Paragraph (§ 11 HWG) eigentlich ja nur operative plastisch-chirurgische Eingriffe ins Visier nimmt – also klassische Schönheitsoperationen wie Facelifts oder Brustvergrößerungen.

Unterspritzungen gelten dagegen formal nicht als chirurgische Eingriffe, da sie minimalinvasiv, ambulant und meist ohne Skalpell durchgeführt werden. Genau das hat über Jahre zu rechtlicher Unsicherheit geführt: Gehören Faltenbehandlungen mit Hyaluron oder Muskelrelaxans wirklich zum Anwendungsbereich des § 11 HWG?
Inzwischen gab es diesbezüglich jedoch einige juristische Urteile, welche eine sehr strikte Auslegung des entsprechenden Paragraphen beinhalten, sodass nach aktueller Rechtslage ganz klar davon abzuraten ist, mit vorher-nachher Bildern zu werben. 

Ist das Verbot vor Vorher Nachher Bildern wirklich sinnvoll – oder eher kontraproduktiv?

Natürlich wünschen sich viele Patient:innen echte Ergebnisse – verständlich. Schließlich geht es bei ästhetischen Behandlungen nicht nur um Fakten, sondern auch um Vertrauen. Doch das Heilmittelwerbegesetz verbietet in Deutschland die öffentliche Darstellung von Vorher-Nachher-Bildern – mit dem Ziel, vor unrealistischen Erwartungen zu schützen.

Doch genau dieses Verbot sorgt auch für Probleme: Es nimmt seriösen Ärzten die Möglichkeit, transparent zu zeigen, was bei bestimmten Ausgangslagen realistisch möglich ist – und was nicht. Gleichzeitig fördern die Einschränkungen den sogenannten OP-Tourismus ins Ausland, wo solche Bildvergleiche oft selbstverständlich auf Webseiten und Instagram zu finden sind – ohne dieselben rechtlichen oder qualitativen Standards.

Ein einzelnes Bild kann zwar nie garantieren, wie das Ergebnis bei dir persönlich aussehen würde – aber es kann eine Orientierung bieten, wenn es korrekt kontextualisiert wird. Die Lösung läge also nicht im generellen Verbot, sondern in einer differenzierten, fachlich begleiteten Darstellung, die aktuell in Deutschland leider nicht erlaubt ist.

Wie kannst du dir trotzdem ein Bild machen?

Auch ohne gesetzeswidrige Bildwerbung gibt es Wege, dir eine klare Vorstellung vom Behandlungsergebnis zu verschaffen:

  • Individuelle Beratung: Im persönlichen Gespräch können wir dir genau erklären, was bei dir möglich ist – und was nicht.
  • Simulation: In der Praxis können wir mithilfe von Modulationen realistische Vorher-Nachher-Projektionen zeigen – ausschließlich für dich.
  • Authentische Erfahrungsberichte: Echte Rückmeldungen von Patienten, z.B. über Google, helfen dir, Vertrauen zu fassen – ganz ohne Bildvergleich.

Häufige Fragen zur Vorher Nachher Darstellung

Sind Vorher-Nachher-Bilder auf Instagram erlaubt?
Nein – auch dort gelten die Regeln des Heilmittelwerbegesetzes. Es dürfen keine echten Patientenbilder mit Ergebnissen gezeigt werden.


Was passiert, wenn jemand das Verbot ignoriert?
Es drohen hohe Geldbußen, berufsrechtliche Konsequenzen und mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber oder Behörden.


Darf ich Vorher-Nachher-Bilder in der Praxis sehen?
Ja – im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs dürfen individuelle Behandlungsverläufe gezeigt und besprochen werden. Öffentlich darf das aber nicht geschehen.


Was kann ich stattdessen tun, um Ergebnisse zu sehen?
Buche ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir zeigen dir mit professioneller Analyse und ggf. Visualisierung, was bei dir möglich ist.

Fazit – Bilder zeigen nicht, was wir dir zeigen können!

Auch wenn es verlockend ist, auf Vorher Nachher Bilder zu klicken – sie wären im besten Fall irreführend und im schlimmsten Fall unzulässig. Was du wirklich brauchst, sind keine Bilder, sondern eine fundierte Einschätzung für dich persönlich.

Denn nur eins zählt: Was für dein individuelles Gesicht, deine Haut und deine Wünsche das beste Ergebnis bringt – und das besprechen wir am besten persönlich, individuell und ehrlich.

Das klingt interessant für dich?

Dann buche jetzt deinen Beratungstermin in unserer ästhetischen Arztpraxis in Bremen!

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