Warum Sie keine Vorher-Nachher-Bilder sehen – und was das Gesetz regelt

Vorher-Nachher-Bilder sollen Behandlungsergebnisse sichtbar und vergleichbar machen. Bei ästhetischen Behandlungen gelten in Deutschland jedoch strenge werberechtliche Grenzen.
Wir erklären verständlich, warum solche Darstellungen öffentlich fehlen, was das Heilmittelwerbegesetz regelt und wie Sie dennoch eine realistische Einschätzung Ihrer persönlichen Behandlungsmöglichkeiten erhalten.
Inhaltsübersicht
Was regelt das Heilmittelwerbegesetz?
Nach § 11 des Heilmittelwerbegesetzes darf für bestimmte medizinisch nicht notwendige ästhetische Eingriffe nicht mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden.
Das Verbot betrifft öffentliche Werbung außerhalb der Fachkreise. Ob eine Darstellung auf einer Website, in sozialen Medien oder in einem anderen Werbeformat erscheint, ändert an dieser grundsätzlichen Einordnung nichts.
Gilt das Verbot auch für Hyaluronbehandlungen?
Der Bundesgerichtshof hat am 31. Juli 2025 klargestellt, dass die Einbringung von Hyaluron mittels einer Kanüle zur Veränderung von Form oder Gestalt des menschlichen Körpers – im entschiedenen Fall zur Korrektur von Nase oder Kinn – als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes gilt.
Für die Wirkung solcher Behandlungen darf deshalb nicht mit vergleichenden Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Damit wurde eine zuvor umstrittene Rechtsfrage für die vom Urteil erfassten Hyaluronbehandlungen höchstrichterlich geklärt.

Wie können Sie ein mögliches Ergebnis trotzdem einschätzen?
Fremde Vergleichsbilder können nie verbindlich zeigen, wie eine Behandlung bei Ihnen persönlich wirken wird. Anatomie, Gewebebeschaffenheit, Ausgangsbefund, Behandlungsziel und individuelle Reaktion unterscheiden sich von Mensch zu Mensch.
Im persönlichen Beratungsgespräch können Ihre individuelle Anatomie, realistische Behandlungsmöglichkeiten und die Grenzen des jeweiligen Verfahrens ausführlich besprochen werden. Daraus entsteht ein auf Sie abgestimmter Behandlungsplan – ohne ein bestimmtes Ergebnis zu versprechen.
Ergänzende Orientierung finden Sie in unserem Ratgeber „Seriöse ästhetische Behandlung erkennen“.
Häufige Fragen zu Vorher-Nachher-Bildern
Warum dürfen Ärzte keine Vorher-Nachher-Bilder veröffentlichen?
Das Heilmittelwerbegesetz untersagt bei bestimmten medizinisch nicht notwendigen ästhetischen Eingriffen die Werbung mit vergleichenden Darstellungen des Aussehens vor und nach dem Eingriff. Dadurch sollen irreführende Erwartungen und eine unsachliche Beeinflussung vermieden werden.
Gilt das Verbot auch für Hyaluronbehandlungen?
Ja, soweit die vom Bundesgerichtshof bestätigte rechtliche Einordnung greift. Der BGH hat 2025 ausdrücklich entschieden, dass die Hyaluroninjektion mittels Kanüle zur Korrektur von Nase oder Kinn als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes gilt.
Sind Vorher-Nachher-Bilder auf Instagram oder TikTok erlaubt?
Auch ein öffentlich zugänglicher Beitrag in sozialen Medien kann Werbung sein. Die gesetzlichen Werbebeschränkungen lassen sich daher nicht dadurch umgehen, dass eine Darstellung statt auf der Praxiswebsite über Instagram, TikTok oder einen anderen Kanal veröffentlicht wird.
Gilt das Verbot auch für minimalinvasive Behandlungen?
Eine Behandlung ist nicht allein deshalb vom Anwendungsbereich ausgenommen, weil kein Skalpell verwendet wird. Nach der BGH-Entscheidung kann auch die Einbringung von Hyaluron mittels Kanüle als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes gelten.
Darf eine Praxis Behandlungsfotos zur medizinischen Dokumentation erstellen?
Die medizinische Dokumentation ist von einer öffentlichen werblichen Verwendung zu unterscheiden. Für die Erstellung, Speicherung und Verwendung von Behandlungsfotos gelten unter anderem medizinische, datenschutzrechtliche und einwilligungsbezogene Anforderungen.
Warum sind Vorher-Nachher-Bilder aus dem Ausland nur eingeschränkt vergleichbar?
Im Ausland können andere Werberegeln gelten. Zudem zeigen einzelne Bilder weder die vollständige Behandlung noch Heilungsverlauf, Beleuchtung, Perspektive, Bildbearbeitung oder mögliche Komplikationen. Sie erlauben deshalb keine verlässliche Prognose für das eigene Ergebnis.
Wie kann ich das mögliche Ergebnis ohne Vergleichsbilder einschätzen?
Entscheidend ist eine persönliche ärztliche Untersuchung. Dabei können Ausgangsbefund, Anatomie, Behandlungsziel, geeignete Verfahren und realistische Grenzen individuell besprochen werden.
Wie vereinbare ich ein persönliches Beratungsgespräch?
Über unsere Online-Terminbuchung können Sie einen persönlichen Beratungstermin bei Oezgoeren Aesthetik in Bremen vereinbaren.
Fazit: Persönliche Beratung statt fremder Ergebnisbilder
Vorher-Nachher-Bilder können die individuelle Wirkung einer ästhetischen Behandlung nicht zuverlässig vorhersagen. Eine fundierte ärztliche Einschätzung berücksichtigt dagegen Ihre Anatomie, Ihre Wünsche und die medizinisch realistischen Möglichkeiten.
Bei Oezgoeren Aesthetik besprechen wir transparent, welche Veränderung erreichbar sein kann und wo die Grenzen einer Behandlung liegen.
Möchten Sie Ihre Möglichkeiten persönlich besprechen?
Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer ästhetischen Arztpraxis in Bremen.
